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Die Klepper & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Sozietät von Rechtsanwälten mit dem Beratungsschwerpunkt auf allen Gebieten des Rechts für Unternehmen und Unternehmer/innen sowie Freiberufler und Gewerbetreibende.

Unseren Ursprung haben wir in einer der Big-Five-Kanzleien der Bundesrepublik. Seit nunmehr zehn Jahren sind wir jedoch als eigenständige Marke im gesamten norddeutschen Raum etabliert. Unser Leistungsspektrum umfasst alle wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen für Unternehmen und Gewerbetreibende.

Darüber hinaus sind wir jedoch auch Ihre kompetenten Partner für alle Fragen der Entwicklung und Beratung von Unternehmensstrategien, unternehmerischen Neustrukturierung, Stabilisierung, Akquisition, Asset Protection, Unterstützung bei Transaktionen und Vertragsgestaltungen sowie Begleitung bei rechtlichen Auseinandersetzungen und Krisenbewältigung.

Da unsere Vergangenheit immer in der Verwaltung fremden Vermögens sowie der Führung von Unternehmen als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestand, konnten wir über die Jahre umfassende Expertise in allen Rechtsgebieten des Wirtschafts- und Unternehmensrechts aufbauen. Auch heute gehören wir zu einer der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen. Durch die jahrelange gewonnene Erfahrung sind wir in der Lage, auch das nötige Annexwissen aus den Bereichen Unternehmensführung, Management, Steuern und Sanierung beizusteuern.






KOOPERATIONSPARTNER


ARBEITSRECHT

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Im Rahmen des Individual- und Kollektiven Arbeitsrecht bieten wir folgendes Beratungsspektrum an:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsverträge sowohl den betrieblichen als auch den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Insbesondere durch die gesetzlichen Änderungen im Nachweisgesetz sind nunmehr neue zwingende Formalien normiert worden. Des Weiteren prüfen und beraten wir in Fragen der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen.

Wir helfen sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bei nachfolgenden Fragen:


Rund um den Arbeitsvertrag

  • Änderungen von Vertragsbedingungen durch den Arbeitgeber
  • Themen der Entgeltfortzahlung
  • Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz
  • Gestaltung und Abwehr von Abmahnungen
  • Gestaltung der Arbeitszeit / Prüfung und Gestaltung von Teilzeit
    gem. § 8 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Fragen von Mutterschutz / Elternteilzeit und Ansprüchen auf Teilzeit während der Elternzeit gem. § 15 Bundeserziehungsgesetz (BErzGG)
  • Betriebliche Altersvorsorge


Rund um Kündigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Fragen der Zulässigkeit von Kündigungen (Vertretung in Kündigungsschutzprozessen)
  • Außergerichtliche Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Urlaubsabgeltung / Arbeitszeugnis / Gehaltsforderungen
  • Betrachtung von sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen
  • Betriebsübergang inkl. Outsourcing
  • Massenentlassungen und Betriebseinstellungen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement


Rund um den Betriebsrat

  • Anhörung und Beteiligung des Betriebsrates in allen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Themen
  • Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Begleitung der Unternehmen durch Schulungen vor Ort

Das Insolvenzarbeitsrecht tangiert neben dem Arbeitnehmer auch Gesellschafter insolventer Firmen. Aber auch Investoren, die Unternehmen oder Assets kaufen oder übernehmen wollen, müssen sich mit dem Insolvenzarbeitsrecht auseinandersetzen. Hier ist eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen Beraters gefragt. Wir beraten neben Arbeitnehmern, auch Investoren, Sach- und Insolvenzverwalter, sowie Betriebsräte.

Ihr Arbeitgeber ist insolvent und befindet sich derzeit in einem Insolvenzverfahren? In diesen Fällen ist guter Rechtsbeistand gefragt. Wir unterstützen Sie in allen Fragen: 


Sie haben eine Kündigung erhalten: 

Seien Sie schnell und beachten Sie die 3-wöchige Frist für die Einlegung einer Kündigungsschutzklage. Gerne vertreten wir Sie hier auch in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Prozessen.


Insolvenzgeldansprüche: 

Wir helfen Ihnen rechtzeitig und fristwahrend alle Anträge zu stellen, sodass Sie durch etwaige Lohnausfälle keine finanzielle Einbuße erleiden müssen und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Insolvenzgeld (inkl. der Insolvenzgeldvorfinanzierung) 


Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen im Insolvenzverfahren 

Wir helfen Ihnen die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter oder der in Eigenverwaltung befindlichen Arbeitgeber durchzusetzen.

Sie sind Investor und möchten ein insolventes Unternehmen mittels Share Deal oder Asset Deal übernehmen?

Wir unterstützen Sie bei der arbeitsrechtlichen Prüfung eines Betriebsübergangs oder helfen bei der Erstellung eines Sozialplans für eine Übernahme kombiniert mit einem Insolvenzplan. 

Eine sorgfältige Prüfung eines etwaigen Betriebsübergangs nach § 613a BGB ist ratsam und zwingend erforderlich, um einen reibungslosen Asset-Deal gewährleisten zu können. Des Weiteren sind die gesetzlichen Belehrungsfristen des Betriebsübergangs zu prüfen und rechtskonform zu gestalten. 

Sollte ein Share- oder Asset Deal in Verbindung mit einem Insolvenzplan erfolgen, so erstellen wir für unsere Mandanten in Abstimmung mit den Beteiligten einen Sozialplan und stimmen weitere personelle Maßnahmen mit dem Betriebsrat und dem Sachwalter ab. 


Auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrecht beraten wir unsere Mandanten, wenn es um strafbewehrte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz geht.

 


Das Arbeitsstrafrecht wird flankiert durch die weitere Schaffung neuer Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände. Hier stehen wir unseren Mandanten mit unserer Expertise im straf- und arbeitsrechtlichen Bereich zur Seite.

Wir helfen Ihnen bereits bei den ersten Signalen für schwierige Situationen, teure Fehler zu vermeiden. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Unterstützung der operativen Tätigkeit Ihres Unternehmens. Wir prüfen die für Ihr Geschäft wesentlichen Verträge mit Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden oder Lieferanten auf rechtliche Risiken und setzen Ihre Interessen auf Ihren Wunsch hin unmittelbar bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen durch.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen stellen wir praxisgerechte Lösungen sicher. Wir langweilen Sie nicht mit theoretischen Ausführungen, sondern erläutern Ihnen die Rechtslage und die richtigen Schlussfolgerungen hieraus so kurz und so prägnant wie möglich.






INSOLVENZRECHT

Die insolvenzrechtliche Beratung berührt in der Praxis mehrere Teilbereiche des Rechts auf den wir unsere Mandanten umfassend betreuen und beraten. Eine Expertise im Umgang mit Eigenverwaltungen, Insolvenzplanverfahren, der Antragsstellung und der Durchführung und Begleitung von Insolvenzverfahren ist dabei unverzichtbar. Aufgrund unserer über 20-jährigen Erfahrung können wir unseren Mandanten dabei in jeder Situation umfassend beraten.

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Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:






HANDELS - UND GESELLSCHAFTSRECHT

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Sie haben eine Geschäftsidee entwickelt und beabsichtigen die Gründung eines Unternehmens? Bereits in dieser Phase ist es wichtig, die Weichen für die unternehmerische Zukunft zu stellen. Welche rechtlichen Pflichten und Haftungsszenarien sowie steuerliche Konsequenzen haben Sie je nach Wahl der Rechtsform zu beachten? Vor der Gründung sind daher vorab sowohl handels- als auch gesellschaftsrechtliche Fragestellungen vorab zu klären. 

Soll die Unternehmung als Einzelunternehmen geführt werden? Oder ist die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sinnvoller? Hier sind neben der Finanzierung des Unternehmens auch steuerliche Aspekte zu klären, um die individuell passende Unternehmensform zu finden. Letztlich dürfen auch haftungsrechtliche Fragen, die ggf. das private Vermögen treffen nicht außer Acht gelassen werden.


Im Rahmen dessen beraten wir unsere Mandantschaft in der Gründungsphase insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Wahl der Rechtsform des Unternehmens
  • Erstellung und Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen, die sich neben Haftungsszenarien auch mit gesellschaftsrechtlichen Befugnissen der Geschäftsführung und Haftung der einzelnen Gesellschafter auseinandersetzt
  • Prüfung von steuerrechtlichen Folgen und eine optimale Gestaltung des rechtlichen Rahmens des Unternehmens
  • Bereits in der Gründungsphase beraten wir Sie zudem in Präventionsmaßnahmen für aktuell noch nicht absehbare Krisenszenarien, sodass das Privatvermögen der Gesellschafter rechtlich geschützt werden kann
  • Welche Versicherungspflichten bestehen?
  • Welche Aspekte sollten im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung geregelt werden?

Sind Sie gewappnet für die ordnungsgemäße Durchführung interner Organisationsmaßnahmen unter Beachtung der formellen Voraussetzung bei beispielsweise gesellschaftsrechtlich-internem Agieren? Wir begleiten diese Maßnahmen zu Ihrer Absicherung und stellen entsprechende Unterlagen und Schriftsätze zur Verfügung.

In einer zunehmend komplexen Welt sind die Gefahren für Unternehmensführer ebenfalls zunehmend komplex. Produkthaftung, Insolvenzhaftungstatbestände, Steuersachverhalte, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht weisen unzählige Risiken auf. Sind Sie als Geschäftsführer, Vorstände oder Gesellschafter ausreichend abgesichert? 

Lassen Sie sich hinsichtlich der Minimierung der Risiken für Entscheidungsträger beraten und konzentrieren sich somit auf einer abgesicherten Grundlage ausschließlich darauf, Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen.

 


Nach der Gründung eines Unternehmens werden unsere Mandanten im geschäftlichen Alltag ständig mit Fragen im Handels- und Gesellschaftsrecht tangiert. Hier ist es wichtig, neben dem Steuerberater einen rechtlichen Berater zur Seite zu haben, der für jede Unternehmenslage die aktuelle Rechtslage im Fokus hat.


Hierbei beraten wir insbesondere in folgenden Bereichen und Schwerpunkten:

  • Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Berücksichtigung handels- und gesellschaftsrechtlicher Pflichten
  • Handelsrechtliche Streitigkeiten mit Kunden im B2B oder B2C Bereich
  • Wie sind Verträge mit führenden Mitarbeitern zu gestalten?
  • Schutz von Unternehmenswissen
  • Einrichtung von Organen und Aufsichtsräten
  • Gestaltung von Gesellschafterdarlehen
  • Prävention von etwaigen Haftungsszenarien im Bereich von Gesellschafterdarlehen
  • Gestaltung und Vornahme von Kapitalerhöhungen oder Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Gestaltung von Rangrücktrittsvereinbarungen

Altersbedingt wollen Sie sich zur Ruhe setzen, den Betrieb veräußern oder den Betrieb schließen? Hier begegnen Sie vielen Faktoren, die insbesondere bei Personen- oder Kapitalgesellschaften etwaige Fragen und Probleme aufwerfen können.


Hier beraten wir unsere Mandanten besonders in folgenden Fragestellungen:

  • Beendigung einer Kapitalgesellschaft
    • Die Beendigung einer Kapitalgesellschaft erfolgt durch die sogenannte Liquidation. Hier beraten wir Sie, welche Schritte eingelegt werden müssen und welche Schritte vor allem haftungs- und abwicklungstechnisch sinnvoll sind.
  • Initiierung und Begleitung von Unternehmensverkäufen
    • Durch unser Netzwerk haben wir die Möglichkeit für Sie Investoren zu finden, die entweder den Betrieb vollständig übernehmen oder als Investor auftreten. Hier sind neben handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen insbesondere steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen im Rahmen von etwaigen Betriebsübergängen sorgfältig zu prüfen.
  • Ermittlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen ausscheidender Gesellschafter.
  • Einzug von Gesellschafteranteilen (sog. Kaduzierung)

Sie beabsichtigen bereits zu Lebzeiten die Unternehmensnachfolge zu regeln? Hier begegnen Sie insbesondere schenkungs- und erbrechtlichen Fragestellungen Aber auch steuerrechtliche Fragestellungen sind vorab zu prüfen, um auch finanziell die richtige Nachfolgeregelung zu finden.


Hier beraten wir unsere Mandantschaft insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Schenkungs- und / oder erbschaftsrechtliche Regelungen der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung von steuerlichen Folgen
  • Unternehmensverkauf an Dritte
  • Streitigkeiten rund um die Unternehmensfolge
  • Begleitung und Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb von Streitigkeiten im Bereich der Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung von Schenkungs- oder Erbverträgen / Testamenten 
  • Beratung und Vertretung von Erben in erbrechtlichen Streitigkeiten 
  • Begleitung von M&A Prozessen und Durchführung von Due Diligence Prüfungen 

Im Handelsrecht werden Unternehmen insbesondere auf handelsrechtliche Rechten und Pflichten stoßen, die vor allem in der Vertrags- und AGB-Gestaltung ihren Niederschlag finden.


Im Rahmen dessen beraten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung von Franchiseverträgen
  • Erstellung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen oder Kommissionsverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Vertretung im E-Commerce-Recht (Onlineshops und Dienstleistern)
  • Rechtssichere Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen
  • Fragen rund um zivilrechtliche Ansprüche bei Leistungsstörungen oder Verzögerungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Ansprüche nach dem Produkthaftgesetz

Wir helfen Ihnen bereits bei den ersten Signalen für schwierige Situationen, teure Fehler zu vermeiden. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Unterstützung der operativen Tätigkeit Ihres Unternehmens. Wir prüfen die für Ihr Geschäft wesentlichen Verträge mit Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden oder Lieferanten auf rechtliche Risiken und setzen Ihre Interessen auf Ihren Wunsch hin unmittelbar bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen durch.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen stellen wir praxisgerechte Lösungen sicher. Wir langweilen Sie nicht mit theoretischen Ausführungen, sondern erläutern Ihnen die Rechtslage und die richtigen Schlussfolgerungen hieraus so kurz und so prägnant wie möglich.






WIRTSCHAFTSRECHT

Im Bereich des Wirtschaftsrechts gibt es viele Überschneidungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht, zum Steuerrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht.

Im Rahmen dessen sind wir insbesondere in folgenden Tätigkeitsschwerpunkten für unsere Mandantschaft tätig:

Wir beraten Sie zudem rund um den Schutz von Privat- und Betriebsvermögen.

Sie haben Schwierigkeiten mit dem Einzug debitorischer Forderungen? Wir unterstützen Sie dabei Ihre Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich einzuziehen. Kümmern Sie sich weiter um Ihr operatives Geschäft und lassen Sie sich durch unsere Unterstützung entlasten.

Wir beraten unsere Mandanten insoweit, wie Risiken des Forderungseinzugs durch Etablierung rechtlicher Sicherungsinstrumente minimiert werden können.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen rund um Werk- und Dienstverträge. Wir beraten dabei von produzierenden Unternehmern bis hin zu Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben. Insbesondere im Bereich des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts oder bereits bei der Abnahme von Werken kommt es oft zu Streitigkeiten, bei denen wir unsere Mandanten unterstützen.

Sie sind gewerblicher Verpächter oder Pächter? Von der Vertragsgestaltung bis zur Kündigung oder auch der Geltendmachung von ausgefallenen Pachtzinsen beraten und unterstützen wir unsere Mandantschaft.

Zu unserem Leistungsspektrum zählt zudem auch die strafrechtliche Vertretung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts (u.a. Steuerstrafrecht, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Nichtabführen von Arbeitsentgelt, Verletzung von Buchführungspflichten, Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug). Dabei vertreten wir unsere Mandanten ganzheitlich und umfassend von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis hin zum Freispruch.





STEUERRECHT


Auch in steuerrechtlichen Fragen beraten wir Sie als Kanzlei in allen Belangen, die Sie im steuerrechtlichen Bereich treffen können. Im Rahmen dessen sind wir unter anderem in folgenden Bereichen für Sie tätig:

Prüfung und Beratung von steuerlichen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung eines Unternehmens. Welche Gestaltung bietet sich dabei für Sie steuerlich...

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unter Berücksichtigung Ihrer Vermögensituation an? Hierbei beraten wir unsere Mandanten aber nicht nur steuerrechtlich, sondern versuchen gleichzeitig Modelle zu entwickeln, die im Krisenfall nicht nur steuerlich vorteilig sind, sondern auch insolvenzrechtliche Haftungsszenarien vermeiden. Hier stoßen die meisten Steuerberater an ihre Grenzen, da meistens die rechtliche Brücke zum Insolvenzrecht fehlt.

Rein steuerlich optimierte Gestaltungen stellen sich oft insolvenzrechtlich als haftungsträchtige Konstellation im Krisenfall dar. Hier versuchen wir zukunftsorientiert für jedes Szenario für unsere Mandanten frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Ein frühes Agieren ist bei der Betrachtung der gesetzlichen Fristen von teilweise 10 Jahren angezeigt, um Vermögen zu schützen und das private Haftungsszenario ausschließen zu können.




IT- & IP- Recht

 

Im Rahmen des IT- und IP- Recht sind wir insbesondere in folgenden Tätigkeitsschwerpunkten für unsere Mandantschaft tätig:

Unsere Kanzlei gewährleistet, dass Ihre Website mit den neuesten Datenschutzvorschriften konform ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und anderen rechtlichen Dokumenten, die Ihren Online-Auftritt rechtlich absichern.

Stehen Sie vor einer Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden wegen vermeintlicher Rechtsverstöße Ihres Unternehmens? Unsere erfahrenen Anwälte bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Vertretung in allen Phasen des Verfahrens, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Ihr geistiges Eigentum ist wertvoll. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse bei der Anmeldung von Schutzrechten bei den zuständigen Ämtern. Wir sichern Ihre Innovationen, Marken und kreativen Werke rechtlich ab.

Konfrontiert mit Rechtsverletzungen? Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durch Abmahnungen effektiv durchzusetzen. Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie sich gegen unbegründete Abmahnungen zur Wehr setzen müssen. Unsere Anwälte kombinieren Fachwissen mit strategischem Vorgehen, um Ihre Interessen zu schützen.

Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die Gestaltung und Prüfung von IT-, Lizenz- und Verlagsverträgen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Profitieren Sie von unserer Expertise für rechtssichere und effektive Vertragslösungen.







IHRE ANSPRECHPARTNER.

Wer fragt, dem kann geholfen werden.
Qualifiziert und persönlich.
Und natürlich diskret, wenn Sie es wünschen.

 

PARTNER
  Thorsten Klepper

  • Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht

E-MAIL SCHREIBEN


Rechtsanwalt Thorsten Klepper hat in seiner Karriere verschiedene Funktionen als Rechtsberater wahrgenommen. Er war zunächst mehrere Jahre in der Industrie und im Handel als Konzern-Syndikus aktiv, bevor er dann in eine der Big Five Kanzleien der Bundesrepublik eintrat. Seit fast zwanzig Jahren wird Rechtsanwalt Klepper als Insolvenzverwalter bei den nordrhein-westfälischen Gerichten zwischen Arnsberg und Duisburg bestellt.


PARTNER
Christina Johanna
Bernath zu Bernathfalva

  • Rechtsanwältin

  • Fachanwältin für Insolvenzrecht

E-MAIL SCHREIBEN



Frau Rechtsanwältin Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva hat zu Beginn ihrer Karriere zunächst einige Auslandsstationen in Norwegen und Spanien absolviert und konnte so unschätzbare Erfahrungen im internationalen Wirtschaftsrecht sammeln. Seit fast zehn Jahren wird Frau Rechtsanwältin Bernath zu Bernathfalva an verschiedenen Gerichten vom Rheinland über das Ruhrgebiet bis ins Sauerland als Insolvenzverwalterin bestellt, unter anderem in Hagen, Bochum und Essen, Köln und Arnsberg.


PARTNER
  Christian Schlüter LL.M.

  • Rechtsanwalt

  • Magister der Rechte für Wirtschafts- und Steuerrecht

E-MAIL SCHREIBEN



Herr Rechtsanwalt Christian Schlüter LL.M. hat nach seiner juristischen Ausbildung mit den Schwerpunkten im Wirtschafts- und Steuerrecht mehrere Jahre als Justitiar in einer international agierenden Unternehmensgruppe gearbeitet und war dort u.a. mit dem Beteiligungsmanagement beauftragt. Nach dieser Zeit wurde er Partner einer wirtschafts- und steuerrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei im Ruhrgebiet, bevor es uns gelang den Kollegen Schlüter für unser Haus zu gewinnen. Herr Rechtsanwalt Schlüter verantwortet bei uns die Bereiche Vertragsrecht, Anfechtungsrecht, Steuerrecht, Kaufrecht und Insolvenzrecht.

 


COUNSEL
  Axel Walkenhorst

  • Rechtsanwalt

  • Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Lesezirkel Deutschlands

E-MAIL SCHREIBEN



Rechtsanwalt Axel Walkenhorst hat seit Beginn seiner Karriere immer den Bezug zur Wirtschaft gesucht. Er ist seit nunmehr 15 Jahren Geschäftsführer eines der größten Lesezirkels der Bundesrepublik. Seit einigen Jahren ist er auch Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Lesezirkel Deutschlands. Daneben übernahm er immer schon die wirtschaftliche und rechtliche Beratung von Unternehmen aus der Medien- und Printbranche in Krisensituationen. Er ist auch ein gefragter Ansprechpartner für die Begleitung von M & A - Prozessen in diesem Bereich bis hin zur Bewertung der kartellrechtlichen Fragestellungen.


COUNSEL
 Dr. Bernd Lorenz

  • Rechtsanwalt
    Fachanwalt für IT-Recht
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

E-MAIL SCHREIBEN



Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz ist Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes und promovierte im Internetrecht. Danach war Dr. Lorenz 18 Jahre Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter in einer mittelständischen Kanzlei in Essen, bis er 2023 in unsere Kanzlei eintrat.


Da wir fest mit der Region verwurzelt sind und hier leben und arbeiten, erkennen wir Veränderungen und Entwicklungen in unserem Lebens- und Arbeitsumfeld. Da wir uns ständig selbst hinterfragen und über moderne Steuerungselemente in unserem Kanzleimanagement verfügen, können wir auf die erkannten Änderungen und Entwicklungen adäquat reagieren. So haben wir uns in den letzten Jahren zunehmend internationalisiert. Dies nicht in der Form der business-englisch-affinen international Law-Boutique für Wirtschafts- und Insolvenzrecht sondern in der bodenständigen, lokal vernetzten und regional geführten Unternehmerkanzlei für Freiberufler, Gewerbetreibende und den heimischen Mittelstand.

Internationalisierung bedeutete daher für uns die Ausrichtung auf die zunehmenden demoskopischen Veränderungen unserer Klientel. Wir haben schon vor Jahren begonnen unsere Mitarbeiter auch nach den sprachlichen Gegebenheiten in unseren Gerichtsbezirken auszuwählen und auszubilden. Alle nichtanwaltlichen Mitarbeiter unserer Kanzlei sind ohnehin „Eigengewächse“ und von uns in den vergangenen Jahren als Auszubildende eingestellt worden. Auf diese Weise konnten wir auch sicherstellen, dass alle wirtschaftsrechtlichen Themen immer auch Zugang in die jeweiligen Muttersprachen fanden.

Wir können daher mit gutem Gewissen behaupten, dass wir über die muttersprachliche Kompetenz verfügen Rechtsfragen in türkischer, kurdischer, polnischer, syrischer, italienischer, rumänischer, griechischer, spanischer, ungarischer und russischer Sprache zu bearbeiten. Überdies verfügen wir darüber hinaus noch über verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Französisch und in Englisch.



STANDORTE

 

Grünstraße 16

58095 Hagen


0 23 31 - 39 60 00


0 23 31 - 3 96 00 99

Pingsdorfer Straße 87

50321 Brühl


0 23 31 - 39 60 00


0 23 31 - 3 96 00 99

Südwall 11

44137 Dortmund


02 31 - 91 30 44 70


02 31 - 91 30 44 75

Bredeneyer Straße 2 b

45133 Essen


02 01 - 4 51 73 63


02 01 - 4 51 73 64

Bochumer Straße 21

44623 Herne


0 23 23 - 9 65 62 87


0 23 23 - 9 65 62 88

Berliner Straße 4

58452 Witten


0 23 02 - 27 42 12


0 23 02 - 27 42 13